Pflege zu Hause
Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.
Ansprechpartner
Michelle Stunell
Tel: 05161 6003-51
stunell@drk-walsrode.de
Robert-Koch-Str. 6
29664 Walsrode
Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:
- Wenn Sie schon lange krank sind.
Man sagt auch:
Chronisch krank.
- Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
- Wenn Sie behindert sind.
- Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
- Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Man sagt auch:
Ein Rezept.
DRK - App
Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.
Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
- Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
- Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
- Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
- Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wollen Sie mehr dazu wissen?
Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.
Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Zusätzliche Angebote
Palliative Versorgung:
Wir begleiten mit diesem besonderen Versorgungskonzept der Palliativpflege sterbenskranke Menschen am Ende ihres Lebens und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität bei.
Das Palliative Care Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) möchte die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter Umgebung ermöglichen.
Wir begleiten palliativmedizinisch und palliativpflegerisch zuverlässig in schwierigen Situationen und tragen so dazu bei, unnötige Krankenhauseinweisungen am Lebensende zu vermeiden.
Es ergänzt damit das bestehende Versorgungsangebot um:
- Linderung von körperlichen Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, neurologische Störungen
- Beratung, Begleitung und Anleitung von Patienten und deren Angehörigen beim Umgang mit Sterben und Tod
- Koordination der Versorgung unter Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und Einrichtungen, wie z.B. der ehrenamtlichen Hospizdienste
- Seelsorgerliche Begleitung
- Regelmäßige Hausbesuche (auch in stationären Pflegeeinrichtungen) 24-Stunden Rufbereitschaft
Zusätzlich ist die DRK Sozialstation Kooperationspartner des Palliativnetzwerkes
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger)
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.Die Pflegefachkraft, die der Beratungsbesuch durchführt, kann Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten.
Bei dem Beratungseinsatz stehen die Beratungen und nicht die Kontrolle im Vordergrund.
Gerne führen unsere für ihren Wohnort zuständigen Pflegefachkräfte die Beratungsbesuche nach § 37, 3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger) in ihrem häuslichen Umfeld durch!
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.